Das Wahlarztsystem
Als Wahlarzt kann ich mir ausreichend Zeit für Patientengespräche und die individuelle Behandlung nehmen. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht erforderlich. Mit einem Rezept vom Wahlarzt erhalten Sie Medikamente in jeder Apotheke. Die Kosten für Heilbehelfsverordnungen werden nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen. Mit einer Überweisungen kann ich Sie anderen Ärzten zu- sowie in Krankenhäuser einweisen. Mit Überweisungen zu Kassenärzten für unterschiedliche Leistungen werden die dafür anfallenden Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.
Was kostet die Behandlung?
Scheuen Sie sich nicht, mich vor einer Behandlung nach den Kosten zu fragen. Um Ihnen vorab einen Einblick in die Kosten einer Behandlung zu geben, habe ich Ihnen eine Liste dieser bereit gestellt:
Sie können, je nach Versicherung, bis zu 80 % des Kassenhonorars bei Ihrer Krankenversicherung rückfordern.
Ich stelle Ihnen eine Rechnung über ein Behandlungshonorar aus, die von Ihnen beglichen wird. Sie schicken die Rechnung und den Zahlungsnachweis mit einem Antrag auf Kostenersatz an Ihre Sozialversicherungsanstalt und erhalten bis zu 80 % des Kassentarifes zurückerstattet. Häufig übernehmen Zusatzversicherungen die Bezahlung des Wahlarzthonorars sowie auch sportmedizinische Leistungen.
Ihre Krankenversicherungsanstalt informiert Sie gerne.